BGW - Unternehmerschulung
Alternative bedarfsorientierte Betreuung im Saarland und in Rheinland-Pfalz, in NRW und Hessen
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Pflicht jeder Unternehmensleitung
Bisher war es üblich, die Leistungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bei freiberuflichen Anbietern oder Dienstleistungsunternehmen einzukaufen.
Die neuste und innovativste Form den gesetzlichen Pflichten des Arbeitsschutzes nachzukommen und sich als Praxisinhaber um die Gesundheit der Beschäftigten zu kümmern , ist die
Alternativ bedarfsorientierte Betreuung mit Unternehmerschulung.
Speziell für kleinere BGW – Mitgliedsbetriebe ( 1 Beschäftigter, auch in Teilzeit! bis max. 50 Beschäftigte) gibt es das Modell der Alternativbetreuung – auch unter dem Namen „Unternehmermodell“ bekannt (nach DGUV V2). Unternehmermodell deshalb, weil der Unternehmer (Inhaber) selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig ist und sich für die Basismaßnahmen keinen externen Dienstleister mehr einkaufen muss. Nur bei besonderen Anlässen oder wichtigen Veränderungen im Betrieb muss sich der Unternehmer von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder ggf. von beiden) beraten lassen.
Diese Beratung können Sie zusätzlich direkt über herzog- Arbeits- und Gesundheitsschutz, als Kooperationspartner der BGW, erhalten.
Vorteil dieser Betreuungsform:
- bietet viel Flexibiliät und Möglichkeiten zur Eigeninitiative
- Unternehmer erhält in einer Motivations- und Informationsveranstaltung die Befähigung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, sowie branchenspezifische Anregungen zur Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Arbeitsumfeld
- zahlreiche Checklisten und Arbeitshilfen werden zur Verfügung gestellt
- kostengünstig, da Sie erst nach 5 Jahren eine Fortbildung benötigen, kommen Sie rechnerisch auf 25,00 EUR Kosten / Jahr
Voraussetzung :
1. Teilnahme des Unternehmers / Unternehmerin an einer 5-stündigen branchenbezogenen Erstschulung : 6 Lehreinheiten à 45 Minuten (Motivations- und Informationsmaßnahmen gemäß Anlage 3 Nr. 2.1 DGUV Vorschrift 2)
2. Fortbildungsmaßnahme gemäß Anlage 3 Nr. 2.2 DGUV Vorschrift 2 ( spätestens nach 5 Jahren)
Schulungen und Seminare sind jetzt auch online möglich.
Informationen und mögliche Termine finden Sie unter AKTUELLES.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finden Sie hier.
Wichtige Dokumente zur Seminaranmeldung 1. Fortbildung als pdf zum Download:
Wichtige Dokumente zur Seminaranmeldung 2. Fortbildung als pdf zum Download: