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Unterweisungen

Die Sicherheitsunterweisung ist jedes Jahr Pflicht! Ihre Mitarbeiter müssen regelmäßig, unterwiesen werden. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht ist gemäß ArbSchG §§12 und 15, BetrSichV §§ 4 und 15 vorgeschrieben.

 

Beim Einsatz von Staplern, Kranen und anderem schweren Gerät ist dies eine besonders sinnvolle Maßnahme. Themen wie Brandschutz, Ergonomie und Verhalten im Notfall sowie das Tragen einer Schutzausrüstung erweitern die Unterweisung in sinnvoller Weise. Besonders eingefahrene Routinen
und Gewohnheiten können sich unangenehm auswirken.

 

Denken Sie daher an die jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.